Info März 2021
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Mitglieder der IG
mit diesem Schreiben möchten wir Sie wieder über einige Verwaltungsangelegenheiten und Aktivitäten der Interessengemeinschaft informieren, sowie Informationen zur Nutzung der Wohnungen aufgrund der Coronasituation weitergeben. Diese Informationen haben wir nicht nach den beiden Verwaltungen getrennt, weil dadurch unser Aufwand für den Versand geringer ist und Sie erhalten so auch Informationen über die jeweils anderen Objekte.
1. Corona-Auswirkungen – Nutzung der Wohnungen
Verschiedentlich werden wir nach den aktuellen Regelungen bezüglich der Nutzung oder Vermietung der Wohnungen befragt. Weil die Vorgaben sich manchmal recht kurzfristig ändern, verweisen wir dazu auf den Link:
www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Dort finden Sie in der Fassung vom 8. März 2021 unter §10 auf Seite 18 die weiterhin gültige Regelung, wonach
... dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt ist.
Auf die Frage „Dürfen Eigentümer und Angehörige (z. B. Sohn mit seiner Frau) ihre Ferienwohnungen nutzen?“ habe ich vom Landkreis Goslar seinerzeit diese Antwort erhalten:
„Eigene Ferienhäuser, Ferienwohnungen und auch Zweitwohnungen dürfen selbst benutzt werden; gleichzeitig werden jedoch alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Dabei handelt es sich also für Sie und Ihre Angehörigen um einen Appell, nicht jedoch um ein Verbot.“
Neue Regelungen bezüglich der Nutzung bzw. evtl. Vermietung der Wohnungen über Ostern werden sicherlich durch die Medien bekanntgegeben. Bitte informieren Sie sich auf der o. a. Website des Landes Niedersachsen, wir haben auch keine anderen Quellen.
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Vorgaben der Trinkwasserverordnung – VDI-Richtlinie 6023
Zu diesem Thema erhalten Sie 3 Anlagen.
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Information rechtlichen und technischen Fragen der Richtl. VDI 6023
Anfang Februar hatte ich Sie umfassend über die rechtlichen und technischen Fragen zu den Vorgaben der Trinkwasserverordnung informiert. Diese Unterlage habe ich etwas aktualisiert und als Anlage Info_zu_VDI_6023 erneut beigefügt.
Diese umfangreiche Unterlage enthält nahezu alle Informationen, die für eine Bewertung der Anforderungen der 6023 und der Möglichkeiten benötigt werden. Diese Unterlage ist mit erheblichen zeitlichen Aufwand erstellt worden, daher ist sie mit einem Copyright versehen und nicht zur Weitergabe gedacht.
Auf einen rechtlichen Aspekt weise ich hier ausdrücklich hin: Lt. Auskunft ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Inhaber der Leitungen und sie muss sämtliche Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Wir werden daher die Verwaltungen diesbezüglich ansprechen und nachfragen, ob/wie sie diesen Punkt in die WEG-Versammlungen einbringen will.
2.2 Abfrage des Interesses an der Installation automatischer Spülarmaturen
Stand der Gespräche mit div. Fachleuten ist, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung nur durch Installationen in der Wohnung, im Sondereigentum erfüllt werden können. Hier gibt es zwei dauerhafte Möglichkeiten:
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automatische Spülstation/Strömungsverteilern
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automatischer Spülarmaturen.
Da die automatische Spülstation nur im Zuge einer kompletten Sanierung des Bades erfolgen kann, wird diese Möglichkeit von uns nicht weiter verfolgt, Sie sollten diese Möglichkeit dann mit dem jeweiligen Unternehmen bei einer evtl. Badsanierung besprechen. Einfach zu installieren sind die automatischen Spülarmaturen, daher haben wir nur diese Möglichkeit weiter verfolgt und eine Unterlage beigefügt, mit der wir nur Ihr Interesse an einer Sammelbestellung abfragen möchten (siehe Anlage Abfrage_Sammelbestellung_Spülarmatur).
Bitte senden Sie mir bei Interesse die Anlage mit Ihren Daten per Mail oder Post bis zum 15. April an meine Adresse.
2.3 Nachfrage bei der Verwaltung Makosch zu einigen offenen Punkten
Im Zuge der Klärung der rechtlichen und technischen Anforderungen haben sich Fragen an die Verwaltung ergeben. Diese per Mail an die Verwaltung gerichteten Fragen und die Antwort haben wir in der Anlage VDI_6023_Mails_mit_Verwaltung zusammengestellt.
Dazu hier zusammenfassend:
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Auf die gestellten konkreten Fragen habe ich von der Verwaltung Makosch keine konkreten Antworten erhalten.
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So bleibt offen, ob die Eigentümer, die von der Probesanierung betroffen waren auch umfassend auf die Anforderungen der 6023 hingewiesen wurden und so bei einer evtl. kompletten Badsanierung die Installation von automatische Spültechnik hätten bedenken können.
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In dem im Okt.2018 von Heise + Baumgart erstellten Sanierungskonzept wird bereits auf die VDI-Richtlinie 6023 und Notwendigkeit zur Einhaltung der 72-Stunden-Vorgabe hingewiesen. Diese Hinweise, diese Problematik ist damals nach unseren Unterlagen nicht an die Eigentümer weitergegeben worden. Erst mit dem Schreiben der Verwaltung an die Eigentümer von Haus 2 vom Nov. 2020 wurde ausdrücklich auf die mit der VDI 6023 verbundenen Anforderungen hingewiesen.
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Am 9./10. März 2019 haben Verwaltung und Beirat die Pläne zur Strangsanierung vorgestellt. Mit Mail vom 13. März habe ich die Verwaltung Makosch, weil es in der Präsentation nicht vorgestellt wurde, nach dem beauftragten Sanierungskonzept der Firma Heise & Baumgart gefragt und um Zusendung gebeten. Ich habe das Konzept von der Verwaltung nicht erhalten. Danach hat gab es Mailverkehr zwischen Herrn Lanfermann und Herrn Lange. Per Mail hat Herr Lanfermann von ihm dann nur das Inhaltsverzeichnis und zwei weitere Seite des Konzeptes erhalten. Die Mail war mit einem Copyright versehen, so dass wir die Unterlagen nur eingeschränkt verwenden konnten. Daraufhin haben wir die Verwaltung weiter um Zusendung des Sanierungskonzeptes gebeten. Nach einigem „hin und her“ hat uns die Verwaltung dieses Papier wenige Tage vor der WEG-Versammlung Ende April zugeschickt.
Unser Fazit zu diesen Punkten:
Eine umfassende, frühzeitige klare Information zu den rechtlichen Anforderungen der VDI 6023, der technischen Ausgangssituation und den technischen Möglichkeiten, ist nicht erfolgt, Informationen werden eher zurückgehalten. Warum?
3. Installation von Ladestationen für E-Autos
Von Eigentümern habe ich bereits einige Nachfragen zur Installation von Ladestation für E-Autos erhalten, die ich an die beiden Verwaltungen weitergegeben habe.
Zur rechtliche Situation: Zum neuen WEG-Gesetz gibt es den Hinweis,
nach dem neuen § 20 Abs. 2 WEG-E kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.
Danach ist die Entscheidung über die Installation von Ladestationen einfacher, aber eine Zustimmung der Eigentümer mit einfacher Mehrheit weiterhin erforderlich.
Auf entsprechende Nachfrage habe ich von der Verwaltung Makosch diese Antwort erhalten:
Der Tagesordnungspunkt wird auf der nächsten Eigentümerversammlung aufgenommen, wir sind bereits dabei, das Konzept bezüglich Standort und Betreiber zu erarbeiten
Von der Verwaltung für Haus 7, von der VOW/Frau Stoffregen liegt noch keine Antwort vor.
4. Aktivitäten der IG
4.1 Aufstellen eines Bücherschranks durch die IG
Mit dem letzten Info-Schreiben hatten wir über die Aufstellung eines Bücherschranks (Konditionen, Abstimmungen, Standort etc.) informiert und Sie um Mitteilung evtl. Einwände gebeten. Wir haben nur eine Ablehnung erhalten, daher haben wir den Auftrag erteilt.
Es ist beabsichtigt, den Schrank Ende April aufzustellen. Dies sollte im Rahmen einer kleinen Feier erfolgen, aber aufgrund der Coronasituation wird zunächst nur der Schrank aufgestellt und die Feier später nachgeholt.
4.2 Angebot zur Endreinigung, Schlüsselübergabe etc. für die Wohnungen
Verschiedentlich bin ich von Mitgliedern, die die Wohnungen in eigener Regie vermieten, gefragt worden, ob ich Angebote zur Organisation der Schlüsselübergabe und der Durchführung von Reinigungen kennen könnte. Bereits mit der letzten Information haben Sie das Angebot der Firma
O|H Objektbetreuung UG, Bereich: Harz, Rathausstr. 29, 38644 Goslar-Hahnenklee, Tel. 05325/ 538 0836, info@objektbetreuung-harz.de, www.objektbetreuung-harz.de
erhalten. Die Mitglieder der IG erhalten gegen Vorlage des Mitgliederausweises einen Rabatt von 10%.
Die Firma O|H Objektbetreuung bietet nur die Betreuung Ihrer Wohnung an und keine Vermarktung. Falls dieses Angebot für Sie von Interesse ist, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zur Firma O|H Objektbetreuung auf.
4.3 Kauf und Verkauf von Wohnungen
Verschiedentlich werde ich sowohl von Eigentümern, die Ihre Wohnung verkaufen wollen als auch von Kaufinteressenten gefragt, ob ich von Verkaufs- bzw. Kaufabsichten erfahren habe. Aktuell habe ich eine Kaufanfrage erhalten.
Daher der Hinweis: Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, geben Sie mir einen Hinweis, vielleicht liegt gerade eine Anfrage vor.
5. Goslar sucht das Jubiläumsmotto zum 1100. Geburtstag 2022
Die Stadt Goslar ruft dazu auf, sich mit einem Vorschlag zum Jubiläumsmotto zu beteiligen. Jeder kann dabei sein und ab sofort einen Vorschlag einreichen. Einsendeschluss ist der 27. März, die Vorschläge senden Sie bitte per Mail an marketing@goslar.de. Es sind wertvolle Preise zu gewinnen.
Weitere Infos unter: www.goslarsche.de/lokales/goslar_artikel,-bester-slogan-zum-stadtjubiläum-2022-gesucht-_arid,2059411.html
Zu guter Letzt:
Für die meisten von Ihnen ist dies sicherlich keine neue Information, aber trotzdem:
42 Prozent der Deutschen bewegen sich lt. einer Studie der WHO nicht genug und andere Studienergebnisse belegen, Sitzen ist das neue Rauchen und mindestens genauso tödlich. Zu wenig Bewegung schadet unserer Gesundheit massiv. Denn zunehmender Bewegungsmangel kann zu gravierenden Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Daher, nutzen Sie die vielen Wandermöglichkeiten und unsere Fitnessgeräte!
Herzliche Grüße und viele erholsame Tage in Hahnenklee
gez.
Wolfgang Neumann