Neues WEG-Recht
Neues Wohnungseigentumsgesetzes ab 1.12.2020
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen -
Ab dem 1.12.2020 gilt ein neues Wohnungseigentumsgesetz. Das aus dem Jahr 1951 stammende Wohnungseigentumsgesetz wird damit den aktuellen Entwicklungen angepasst: Es werden u. a. Aspekte des Klimaschutzes und der Digitalisierung berücksichtigt. Die Stellung der Eigentümergemeinschaft (EG) wird gestärkt: Die EG trägt jetzt die gesamte Verantwortung und Haftung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Eigentümer müssen mehr als Gemeinschaft denken und handeln. Die gesamte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der WEG, d.h. u. a. Forderungen bezüglich der Durchführung von Instandsetzungs-maßnahmen richten sich nur noch gegen die WEG und nicht gegen die Verwaltung. Vertragspartner aller Rechtsgeschäfte der WEG ist ausschließlich die durch den Verwalter vertretende WEG.
Die Mitglieder der IG haben eine ausführliche Zusammenfassung mit Informationen zu den wichtigsten Neuerungen erhalten:
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Ziel des neuen Wohnungseigentumsgesetzes
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Änderungen für Verwalter (§26-27)
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Auswirkungen auf die Eigentümerversammlungen aus (§23-25)
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Zukünftige Rolle des Verwaltungsbeirats (§29)
(2) Dem Verwalter gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss dazu ermächtigter Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
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Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§28)
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Bauliche Veränderungen (§20,21)
Dies ist eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des WEG-Rechts ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird auch noch einige Zeit dauern, bis unklare Regelungen durch Gerichte ausgelegt und damit Vorgaben für die Praxis gegeben werden.
Für die Erstellung dieser Zusammenfassung wurden u. a diese Quellen verwendet:
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HAZ vom 28.11.2020
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Seminarunterlage Haus&Grund zum Neuen WEG-Recht vom 25.9.2020
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Online-Vortrag - Das neue Wohnungseigentumsrecht vom 22.2.2020
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WohnArt, Magazin von Haus&Grund 1/2021
© Wolfgang Neumann April 2021